Aktuell Israel und besetzte palästinensische Gebiete 26. Januar 2024

Israel muss IGH-Urteil umsetzen und alles tun, um einen Völkermord an den Palästinenser*innen im Gazastreifen zu verhindern

Das Bild zeigt einen Gerichtssaal mit vielen Menschen

Urteilsverkündung im Völkermordprozess gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (26. Januar 2024)

Als Reaktion auf die Völkermordklage Südafrikas gegen Israel hat der Internationale Gerichtshof (IGH) am 26. Januar vorläufige Maßnahmen angeordnet. Dies könnte dazu beitragen, die palästinensische Bevölkerung im besetzten Gazastreifen vor weiterem Leid und irreparablen Schäden zu bewahren.

Der IGH ordnete in seinem Urteil sechs vorläufige Maßnahmen an: Dazu gehören die Aufforderung an Israel, Handlungen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu unterlassen, die direkte und öffentliche Aufstachelung zum Völkermord zu verhindern und zu bestrafen sowie sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza zu gewährleisten. Das Gericht wies Israel außerdem an, mögliche Beweise für Verbrechen im Sinne der UN-Völkermordkonvention zu dokumentieren und dem Gericht innerhalb eines Monats einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die im Einklang mit seiner Anordnung getroffen wurden.

"Die heutige Entscheidung ist eine kraftvolle Erinnerung an die entscheidende Rolle des Völkerrechts bei der Verhinderung von Völkermord und dem Schutz aller Betroffenen vor Gräueltaten. Diese Entscheidung macht deutlich, dass die Welt nicht schweigend zusehen wird, wie Israel eine rücksichtslose Militäraktion zur Dezimierung der Bevölkerung des Gazastreifens durchführt und Tod, Schrecken und Leid über die Palästinenser*innen in einem noch nie dagewesenen Ausmaß bringt", sagte Agnès Callamard, die internationale Generalsekretärin von Amnesty International. 

"Die Entscheidung des IGH allein kann jedoch den Gräueltaten und der Verwüstung, die die Menschen im Gazastreifen erleben, kein Ende setzen. Die alarmierenden Anzeichen für einen Völkermord in Gaza und Israels eklatante Missachtung des Völkerrechts machen deutlich, dass es dringend notwendig ist, wirksamen und einheitlichen Druck auf Israel auszuüben, damit es sein militärisches Vorgehen gegen die Palästinenser* innen einstellt. Ein sofortiger Waffenstillstand aller Parteien ist nach wie vor unerlässlich und - auch wenn er nicht vom Gerichtshof angeordnet wurde - die wirksamste Voraussetzung für die Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen und die Beendigung des beispiellosen Leidens der Zivilbevölkerung.

Die vorläufigen Maßnahmen des IGH zeigen, dass nach Ansicht des Gerichtshofs das Überleben der palästinensischen Bevölkerung in Gaza gefährdet ist. Die israelische Regierung muss dem Urteil des IGH unverzüglich nachkommen. Alle Staaten – auch diejenigen, die Südafrikas Einreichung der Völkermordklage kritisch gegenüberstanden oder sich ihr widersetzten – haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden. Die Staats- und Regierungschef*innen der USA, Großbritanniens, Deutschlands und anderer EU-Staaten müssen zeigen, , dass sie die rechtsverbindliche Entscheidung des Gerichtshofs respektieren und alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihrer Verpflichtung zur Verhinderung von Völkermord nachzukommen. Tun sie dies nicht, wäre das ein schwerer Schlag für die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die internationale Rechtsordnung."

Die Staaten müssen auch dringend Maßnahmen ergreifen, um anhaltende Völkerrechtsverbrechen zu verhindern, unter anderem durch ein umfassendes Waffenembargo gegen Israel und bewaffnete palästinensische Gruppen.

Amnesty International hat vor der Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen gewarnt: Die schockierend hohe Zahl der Todesopfer unter den Palästinenser*innen, die weitreichenden Zerstörungen durch Israels fortgesetzte Bombardierungen und die vorsätzliche Verweigerung humanitärer Hilfe im Rahmen der anhaltenden rechtswidrigen Blockade fügen der Zivilbevölkerung des Gazastreifens entsetzliches Leid zu. Weitere Warnzeichen sind die zunehmende rassistische und entmenschlichende Rhetorik einiger israelischer Regierungsvertreter*innen, einschließlich des Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, sowie die langanhaltende Unterdrückung und Diskriminierung der Palästinenser*innen im Rahmen des von Israel etablierten Systems der Apartheid. Angesichts der ernsthaften Gefahr eines Völkermordes sind alle Staaten nach dem Völkerrecht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung eines Völkermordes zu verhindern.

Mehr als 26.000 Palästinenser*innen, zumeist Zivilpersonen, sind bei Bombardierungen  des Gazastreifens durch die israelische Armee getötet worden. Es wird davon ausgegangen, dass noch etwa 10.000 Menschen unter den Trümmern liegen. Mindestens 1,8 Millionen Palästinenser*innen wurden vertrieben und haben keinen Zugang zu angemessener Nahrung, Wasser, Unterkünften, sanitären Einrichtungen und medizinischer Versorgung.

Amnesty International fordert Israel, die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen auf, alle militärischen Operationen im Gazastreifen sofort einzustellen. Israel muss seine rechtswidrige und unmenschliche Belagerung aufheben und die ungehinderte und bedingungslose Lieferung von dringend benötigter humanitärer Hilfe an die palästinensische Bevölkerung ermöglichen, die unter einer vorsätzlich herbeigeführten Hungersnot leiden. Amnesty fordert die Hamas und andere bewaffnete palästinensische Gruppen auf, alle verbleibenden zivilen Geiseln freizulassen.

Hintergrund

Am 29. Dezember 2023 erhob Südafrika beim IGH Klage gegen Israel gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes wegen des Vorwurfs des Völkermordes am palästinensischen Volk nach den Angriffen der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen vom 7. Oktober 2023. Bei den Angriffen wurden fast 1.200 Menschen, überwiegend Zivilpersonen, in Israel getötet und etwa 240 als Geiseln genommen. Die Anhörungen zum Antrag Südafrikas auf vorläufige Maßnahmen fanden am 11. und 12. Januar 2024 in Den Haag statt.

In dem 84-seitigen Antrag Südafrikas werden Israel Handlungen und Unterlassungen vorgeworfen, die "völkermörderischen Charakter haben, da sie mit der erforderlichen spezifischen Absicht begangen wurden, die Palästinenser*innen im Gazastreifen als Teil der größeren palästinensischen nationalen, […] und ethnischen Gruppe zu vernichten".

Der Internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtsorgan der Vereinten Nationen. Er verfolgt nicht die strafrechtliche Verantwortung einzelner Personen, sondern hat vielmehr die Aufgabe, im Einklang mit dem Völkerrecht Rechtsstreitigkeiten zu schlichten, die ihm von Staaten vorgelegt werden, einschließlich solcher, die die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der UN-Völkermordkonvention und die Verantwortung eines Staates für Völkermord betreffen.

Artikel 94 der UN-Charta sieht vor, dass die Urteile des IGH für die Streitparteien verbindlich sind und dass im Falle ihrer Nichtdurchführung der Sicherheitsrat angerufen werden kann, der Empfehlungen aussprechen oder Maßnahmen beschließen kann, die zur Durchführung des Urteils zu treffen sind.

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